Steuerbefreit

Die durch ultraSchall organisierte ‚Gala of Hope‘ ist vom kantonalen Steueramt ZH als gemeinnützige Veranstaltung anerkannt und damit gemäss § 61 lit. G StG ZH und Art. 56 lit. G DBG von der Steuerpflicht befreit. Freiwillige Zuwendungen, wie Sponsoringbeiträge an die Produktionskosten für die Gala of Hope, sowie VIP-Patron-Tickets Gönnerbeiträge sind bei den Staats- und Gemeindesteuern (§ 32 lit. B StG ZH) sowie bei der Direkten Bundessteuer (Art. 33a DBG) * abzugsfähig.